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Hinweise zum Versand der Briefwahlunterlagen für die Teilnahme an der Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag in 455 Berliner Wahlbezirken

21.12.2023 - Artikel

Wegen der kurzen, vom Gesetz vorgeschriebenen Frist von 60 Tagen ab dem Urteil des BVerfG wird es notwendig, dass der Landeswahlleiter verschiedene im Wahlrecht vorgesehene Fristen verkürzt. Ein Zeitstrahl dieser Fristen kann auf der Webseite der des Landeswahlleiters Berlin (www.berlin.de/wahlen/) eingesehen werden.

1. Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BWO müssen die ausgefüllten Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 21. Januar 2024, dem zuständigen Berliner Bezirkswahlamt vorliegen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 18 Abs.1 Satz 4 BWO).

2. Versendung der Briefwahlunterlagen

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die betroffenen Wahlberechtigten im Ausland wird voraussichtlich nach dem 8. Januar 2024 erfolgen. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab (nicht notwendig an!) diesem Tag rechnen.

3. Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges

Wegen der kurzen Vorlaufzeit wird die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges für die Versendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, die Versendung und die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen ermöglicht.

Die eingehende und ausgehende Kuriersendung erfolgt alle 14 Tage in den ungeraden Wochen von der Deutschen Botschaft in Zagreb. Unter Umständen ist die Nutzung des gewöhnlichen Postweges der internationalen Postzustelldienste mit einer kürzeren Laufzeit verbunden.

Bei Nutzung des Kurierwegs gilt Folgendes:

- Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 4. Januar 2024 bei der Botschaft Zagreb vorliegen.

- Die aufgefüllten Wahlunterlagen müssen in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 1. Februar 2024 bei der Botschaft Zagreb vorliegen.

- Der an das Berliner Bezirkswahlamt gerichtete Brief muss vorab ausreichend (20 g, 0,85 €) frankiert werden.

- Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen.

- Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.

- Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten.

Der Kurierweg über das Auswärtige Amt, der grundsätzlich allen deutschen Behörden offensteht, kann auch von Wahlämtern zur Übermittlung von Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland benutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten diesen Weg vorher mit dem Bezirkswahlamt und der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Botschaft Zagreb
Kurstraße 36
10117 Berlin

Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen über den Kurierweg an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt hinweisen.

Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dort werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch die Wahlberechtigten bereitgelegt und der oder die Wahlberechtigte darüber benachrichtigt. Hierzu ist zwingend eine vorherige Ankündigung der Zusendung der Briefwahlunterlagen unter Angabe der Kontaktdaten der Wahlberechtigten an die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Zagreb an info(at)zagreb.diplo.de zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb.

Zagreb, den 22. Dezember 2023

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb
Tel.: 01 6300 100, E-Mail: info(at)zagreb.diplo.de
www.zagreb.diplo.de

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