Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Im Rechtsverkehr kommt es bisweilen vor, dass Sie von einer deutschen Behörde oder Institution zur Vorlage von beglaubigten Unterlagen aufgefordert werden.

Beglaubigung von Fotokopien

Zur Beglaubigung von Fotokopien legen Sie bitte das Original des Dokuments vor, die Kopie hiervon wird durch die Botschaft gefertigt. Die Beglaubigung der Unterlagen erfolgt i.d.R. sofort. Sie ist - außer in den Fällen von Rentenangelegenheiten und Studium – gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 28,54 Euro je Kopie und ist in bar zu entrichten.

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte die vor ihm vollzogene oder vor ihm anerkannte Unterschrift. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt. Jedoch kann eine Unterschriftsbeglaubigung abgelehnt werden, wenn sie offensichtlich nicht geeignet ist, die gewünschte Rechtswirkung herbeizuführen.

Beispiele für Fälle, bei denen eine Unterschriftsbeglaubigung ausreicht, um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten, sind:

- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft;
- Handelsregistereintragungen;
- Beantragung eines Führungszeugnisses;
- Ausschlagung einer Erbschaft.

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument;
- bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag;
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis);
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten.

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beläuft sich auf 56,43 Euro. Im Fall von namensrechtlichen Erklärungen aufgrund familienrechtlicher Vorschriften beläuft sich die Gebühr auf 79,57 Euro. Die Gebühr ist in bar zu entrichten.

Unterschriftsbeglaubigungen können (zu den gleichen Gebühren) auch vom deutschen Honorarkonsul in Osijek vorgenommen werden.

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

nach oben