Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Leben und Arbeiten in Kroatien
Frau mit Koffer auf Globus, © colourbox
Einreise
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens zum 01.07.2013 gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU, in Kroatien geregelt in dem „Gesetz über Änderungen und Vervollständigungen des Ausländergesetzes“, Narodne novine (Volksblatt) Nr. 74/13, das auf das Ausländergesetz, in Kraft seit dem 01.01.2012 (NN 130/11), Bezug nimmt.
Deutsche Staatsangehörige können als EU-Bürger visafrei nach Kroatien einreisen und, sofern beabsichtigt, einen Antrag auf eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeiverwaltung oder der für den vorgesehenen Aufenthalt, dem Sitz des Arbeitsgebers oder dem Ort, an dem der Ausländer seine Arbeit aufnehmen wird, zuständigen Polizeidienststelle stellen.
EU-Staatsangehörige, die in Kroatien eine Immobilie besitzen, können eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr erhalten.
Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer bis zu einem Jahr ausgestellt. Das Ausweisdokument muss in diesen Fällen mindestens drei Monate nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gültig sein.
Informationen zu dem Aufenthaltsrecht können auf der Website des kroatischen Innenministeriums https://mup.gov.hr abgerufen werden.
Anmeldung
Deutsche mit (ausschließlichem) Wohnsitz in Kroatien sind nicht verpflichtet, sich bei der Deutschen Botschaft in Zagreb anzumelden. Auf freiwilliger Basis können sie sich in die sog. Deutschenliste eintragen lassen. Diese Liste dient dazu, in Not- oder Krisensituationen die im Land lebenden Deutschen möglichst schnell kontaktieren zu können.
Sozialversicherung
Vorliegender Leitfaden enthält eine allgemeine Beschreibung der geltenden nationalen kroatischen Regelungen zur sozialen Sicherheit: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?langId=de&docId=13742&
Deutsche Renten werden auch ins Ausland überwiesen.
Einzelheiten zu Voraussetzungen und Leistungen können bei den jeweiligen Verbindungsstellen erfragt werden. Im Bezug zu Kroatien ist dies in Deutschland die
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2
84028 Landshut
Tel.: 0871-81-0
Fax: 0871-81 21 40
Service(at)drv-bayernsued.de
http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de
Für die Republik Kroatien ist Ansprechpartner die zentrale Dienststelle
Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje (HZMO)
Središnja služba
A. Mihanovića 3
10000 Zagreb
Tel.: +385 1 45 95 500
Fax: +385 1 45 95 063
http://www.mirovinsko.hr
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung gilt auch in Kroatien.
Der Nachweis der Krankenversicherung wird mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) geführt.
Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten.
Die Europäische Krankenversicherungskarte muss nicht extra beantragt werden. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.
Nähere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de oder setzen Sie sich direkt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung
Schulwesen
Als einzige deutschsprachige Schule in Kroatien existiert die Deutsche Internationale Schule in Zagreb (DISZ).
Die DISZ ist eine 2004 gegründete, von der Kultusministerkonferenz anerkannte Deutsche Auslandsschule. Sie führt vom Kindergarten bis zum Abitur und kooperiert eng mit der Französischen Schule als Eurocampus.
Als weitere internationale Schule gibt es in Zagreb die American International School, die als Abschluss das International Bachelor Diplom anbietet.
Daneben gibt es an einigen kroatischen Schulen verstärkten Deutschunterricht. Informationen dazu erteilt das kroatische Bildungsministerium.
Kulturelle Organisationen
Neben dem Goethe-Institut Kroatien sind Mitarbeiter des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) in Kroatien präsent.
Deutsch-kroatische Vereine gibt es in v Zagreb, Split und Varaždin..
Deutschsprachige Nachrichten werden täglich um 6:00 Uhr in der Sendung Kroatien heute der kroatischen Rundfunk- und Fernsehanstalt HRT ausgestrahlt.
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.