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Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Es gibt in Kroatien beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer. Auf den Seiten der Nichtregierungsorganisation Judges Web finden Sie eine Auflistung beeidigter bzw. öffentlich bestellter Übersetzer. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen. Ob die in Kroatien vorgenommene Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden.
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