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Rentenangelegenheiten und Lebensbescheinigungen

Eine ältere Frau und ein älterer Mann sitzen an der Bank in einem Park

Älteres Paar im Kurpark, © dpa

Artikel

Rentenangelegenheiten

Rentenangelegenheiten können vom Rentenempfänger selbst mit dem jeweiligen deutschen Rententräger geklärt werden. Eine vorgeschriebene Beteiligung der Botschaft gibt es nicht.

Darüber hinaus kommt es aber in Rentenangelegenheiten oft vor, dass amtliche Bestätigungen und Bescheinigungen erforderlich werden. Diese können bei der Botschaft innerhalb der Bürostunden kostenlos erteilt werden; dies gilt auch für beglaubigte Kopien von Unterlagen, die von den Rentenversicherungsträgern angefordert worden sind. Die Kostenfreiheit gilt jedoch nur für gesetzliche Rentenzahlungen.

Für weitere Fragen in Rentenangelegenheiten bitten wir, sich telefonisch mit der Botschaft in Verbindung zu setzen.


Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung für Anpassung Ihrer Rentenhöhe.

Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne Formblatt der Lebensbescheinigung und das Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen!

Der Hintergrund ist, dass die zuständigen Stellen in Deutschland und die kroatischen Behörden einen Datenaustausch vereinbart haben, wodurch die jährliche Vorlage einer Lebensbescheinigung grundsätzlich entbehrlich ist.

Wenn Sie zukünftig Ihre kroatische Identifikationsnummer (osobni identifikacijski broj - OIB) auf der Lebensbescheinigung im Teil A1 angeben, können Sie zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und ausländischen Behörden teilnehmen und erhalten grundsätzlich keine jährliche Lebensbescheinigung.

Nähere Informationen finden Sie unter: Deutsche Post: Lebensbescheinigung

Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen (z. B. die rentenberechtigte Person kann im Datenaustausch nicht zugeordnet werden) sowie für hochbetagte Personen ab 95 Jahren, ist ein Lebensnachweis weiterhin erforderlich, wahlweise in Form eines Formulars oder per digitalem Lebensnachweises.

Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie unter: Deutsche Post: Digitaler Lebensnachweis

Bitte beachten Sie, dass Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung auch andere Behörden außer einer deutschen Auslandsvertretung aufsuchen können.

Sie können hierfür folgende Behörden an Ihrem Wohnort aufsuchen wie

- Polizei, Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeämter, Bürgermeisterämter),
- Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Rotes Kreuz
- Pfarrämter, Rabbinate
- Notare.

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich während der Besucherzeiten an die Deutsche Botschaft Zagreb.

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Falle ist eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite notwendig.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z. B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro).

Besteuerung deutscher Auslandsrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung

Fragen der steuerlichen Belastung deutscher Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung bei Wohnsitz in Kroatien regelt das deutsch-kroatische Doppelbesteuerungsabkommen (Bundesgesetzblatt 2006 Teil II; S. 1112). Danach hat das zahlende Land (Kassenstaat) die Besteuerungshoheit über die deutschen gesetzlichen Renten. Die Höhe der Besteuerung ist vom Einzelfall abhängig.

Seit 01.01.2005 müssen Renten, die von der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden, in Deutschland versteuert werden.

Informationen, Anträge und Merkblätter erhalten Sie bei dem Finanzamt Neubrandenburg:

Informationen zu den europäischen Verordnungen über soziale Sicherheit im Verhältnis zu Kroatien

Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherungen für Kroatien

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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