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Anschriftenermittlungen in Kroatien

Lupe mit Fragezeichen

Aufenthaltsermittlung, © colourbox.de

Artikel

Die Ermittlung von Anschriften in Kroatien gehört nicht zu den Kernbereichen der Tätigkeit der Botschaft. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen bei Ihrer Suche behilflich sein; sie sind nicht abschließend.

Personensuche

Behörden, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, können sich direkt an die Gemeinde, in der der/die Gesuchte zuletzt gemeldet war, wenden und um Auskunft bitten. Die Anfrage sollte vorzugsweise in kroatischer Sprache erfolgen; nur selten werden Anfragen in deutscher oder englischer Sprache beantwortet.

Sollten keine konkreten Hinweise auf einen Wohnsitz in Kroatien bekannt sein, kann die Botschaft versuchen, über das kroatische Innenministerium eine Auskunft zu bekommen.

In jedem Fall sollten Geburtsdatum und –ort sowie die Staatsangehörigkeit des/der Gesuchten angegeben sein.

Privatpersonen können versuchen, Anschriften entweder über das im Internet veröffentlichte Telefonbuch www.tportal.hr/imenik

herauszufinden oder über eine Privatdetektei ermitteln lassen. Anschriften von Detekteien („detektivski ured“) enthalten die Gelben Seiten www.zutestranice.hr

Nur ausnahmsweise kommt die Inanspruchnahme der Botschaft in Betracht: in diesem Fall wird die Adresse von den kroatischen Behörden aus Datenschutzgründen aber nur frei gegeben, wenn der Betroffene sein Einverständnis erklärt. Die Kosten für eine Anschriftenermittlung durch die Botschaft belaufen sich je nach Aufwand auf € 25 – 300 gemäß Gebührenverordnung zum Auslandskostengesetz.

Ahnenforschung

Viele Kirchenbücher aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und den Siedlungsgebieten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa wurden von der Genealogischen Gesellschaft von Utah (GGU) der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) verfilmt. Die Filme sind gegen Entgelt in den regionalen genealogischen Forschungsstellen erhältlich, die die GGU in vielen Ländern, darunter auch in Kroatien, unterhält. Die Außenstelle in Kroatien ist erreichbar unter

Family history center
Svačićev trg 3/I
10000 Zagreb
www.familysearch.org

Sie können sich auch an die

Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V. (DAGV)
- Anfragenverteilungsstelle -
Postfach 60 05 18
14405 Potsdam
E-Mail: anfragen(at)agv.org
www.dagv.org

wenden. Die DAGV ist der Dachverband der deutschen genealogischen Vereine und koordiniert als solcher die genealogischen Aktivitäten in der Bundesrepublik. Sie verfügt nicht über eigene genealogische Dateien oder Urkundensammlungen und führt auch keine genealogischen Auftragsforschungen durch. Ihre an die DAGV gerichtete Anfrage wird von dort an die Stellen weitergeleitet, die eventuell behilflich sein können.

Zur Durchführung umfangreicherer Nachforschungen ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Berufsgenealogen einzuschalten, der die Forschungen gegen Bezahlung übernimmt. Gleiches gilt für die Durchführung von Erbenermittlungen. Näheres über den

Verband deutschsprachiger Berufsgenealogen
- Verteilungsstelle-
Postfach 31 16 33
10653 Berlin
verteilstelle(at)berufsgenealogie.net
www.berufsgenealogie.net

Auskünfte über ehemalige Wehrmachtsangehörige erteilt die Abteilung PA (Personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg) im Bundesarchiv:

Bundesarchiv
Abteilung Personenbezogene Auskünfte
Eichborndamm 179
13403 Berlin

Telefon: 030 41904 440
Fax: 030 41904 100
E-Mail: poststelle-pa@bundesarchiv.de
https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Ueber-uns/Aus-unserer-Arbeit/Textsammlung-Unterlagen-Abt-PA/unterlagen-abt-pa.html

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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