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Beglaubigungen

Beglaubigung © Photothek.de
Im Rechtsverkehr kommt es bisweilen vor, dass Sie von einer deutschen Behörde oder Institution zur Vorlage von beglaubigten Unterlagen aufgefordert werden.
Beglaubigung von Fotokopien
Zur Beglaubigung von Fotokopien legen Sie bitte das Original des Dokuments vor, die Kopie hiervon wird durch die Botschaft gefertigt. Die Beglaubigung der Unterlagen erfolgt i. d. R. sofort. Sie ist - außer in den Fällen von Rentenangelegenheiten und Studium – gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 29,- Euro je Kopie und ist in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu entrichten.
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte die vor ihm vollzogene oder vor ihm anerkannte Unterschrift. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt. Jedoch kann eine Unterschriftsbeglaubigung abgelehnt werden, wenn sie offensichtlich nicht geeignet ist, die gewünschte Rechtswirkung herbeizuführen.
Beispiele für Fälle, bei denen eine Unterschriftsbeglaubigung ausreicht, um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten, sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft;
- Beantragung eines Führungszeugnisses;
- Ausschlagung einer Erbschaft.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen. Dies betrifft etwa Gesellschaftsgründungen, Gründungsvollmachten und Gesellschafterbeschlüsse, aber auch Anmeldungen zum Handelsregister und zum Vereinsregister.
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument;
- bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag;
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis);
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beläuft sich auf 60,- Euro. Im Fall von namensrechtlichen Erklärungen aufgrund familienrechtlicher Vorschriften beläuft sich die Gebühr auf 85,- Euro. Die Gebühr ist in bar oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu entrichten.
Unterschriftsbeglaubigungen (mit Ausnahme Handelsregistereintragungen und Vollmachten/Genehmigungen für Immobiliengeschäfte) können auch von den deutschen Honorarkonsuln in Pula und in Osijek vorgenommen werden.
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.