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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland © dpa
Nachstehend finden Sie Informationen zur Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises sowie Antragsformulare zum Herunterladen.
Pass- und Personalausweisanträge müssen persönlich bei der Botschaft in Zagreb gestellt werden. Minderjährige Pass- oder Personalausweisbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.
Bei jeder Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen/auszufüllen:
• vollständig und gut lesbar ausgefülltes Antragsformular:
Antrag auf Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis/vorläufigen Reisepass
• ein biometriefähiges Passfoto - siehe Fotomustertafel
• bisheriger Reisepass, Personalausweis
Falls sich seit Ihrem letzten Antrag bei der Deutschen Botschaft Zagreb etwas geändert hat oder Sie noch nie ein Dokument bei der Deutschen Botschaft Zagreb beantragt haben, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Geburtsurkunde des/r Antragstellers/in (sofern es sich nicht um eine deutsche Urkunde handelt, muss sie grundsätzlich auf internationalem Vordruck ausgestellt sein)
• ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und/oder Heiratsurkunde
• ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde
• ggf. Bescheinigung über die Namensführung
• ggf. weitere Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit (z.B.Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde)
• ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. „Rješenje Ministarstva unutarnjih poslova o primitku u hrvatsko državljanstvo“)
• ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
• Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie dort jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz hatten)
• Anmeldebescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis für Kroatien
Für minderjährige Antragsteller sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
• Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten
• Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde der Eltern
• Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
• ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
• ggf. Nachweis des Sorgerechts durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Allgemeine Hinweise
Deutsche Reisepässe (sog. „ePässe“) und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Eine Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Der neue Pass oder Personalausweis kann persönlich bei der Passstelle abgeholt werden. Im Einzelfall kann zur Abholung des Passes oder Personalausweises auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Darüber hinaus kann mit einer zusätzlichen Gebühr der Pass oder Personalausweis als Einschreiben an Ihre Adresse innerhalb Kroatiens übersandt werden.