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Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Republik Kroatien
Schild - For Sale (prodaje se), © dpa
Am 05.12.2008 hat das kroatische Parlament ein Gesetz verabschiedet, wonach es Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestattet ist, zu gleichen Bedingungen, die auch für die kroatische Staatsangehörigen gelten, Immobilieneigentum zu erwerben. Weiterhin ausgenommen von dem Erwerb sind landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Schutzgebiete nach dem Umweltschutzgesetz. Das Gesetz ist am 01.02.2009 in Kraft getreten.
Damit ist die nach dem bisherigen Gesetz erforderliche Zustimmung des kroatischen Justizministeriums zum Immobilienerwerb durch Ausländer entfallen. Entsprechend der Übergangsbestimmungen werden alle Verfahren, die bis zu dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, also bis zum 01.02.2009 nicht abgeschlossen sind, ex officio für abgeschlossen erklärt, so dass auch für den Immobilienerwerb nach bisherigem Recht keine Zustimmung mehr erforderlich ist.
Weitere Informationen sowie der Gesetzestext sind in englischer Sprache auf der Webseite des kroatischen Justizministeriums abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass Einkünfte aus Immobilien, die Sie als Ferienwohnung vermieten, entsprechend den gesetzlichen Vorschiften versteuert werden müssen.
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.