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Zuteilung der Identifikationsnummer
Steuererklärung für Arbeitnehmer, © dpa Themendienst
Wie zahlreiche andere Staaten in der EU hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Steueränderungsgesetz 2003 die sog. Steueridentifikationsnummer („Steuer-ID“) eingeführt. Sie dient dazu, steuerliche Angelegenheiten zu erleichtern.
Die Steueridentifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern auch im Ausland lebenden Empfängern einer deutschen Rente zugeteilt. Grund der Zuteilung ist eine am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetzesänderung, mit der eine Neuordnung der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen erfolgt ist. Aufgrund dieser Gesetzesänderung werden Renten in einem Übergangszeitraum zwischen 2005 bis 2040 schrittweise in eine volle Besteuerung überführt.
Von diesen Regelungen sind auch Rentenempfänger mit alleinigem Wohnsitz im Ausland betroffen. Seit 01.01.2005 können daher Renteneinkünfte zu einer beschränkten Einkommensteuerpflicht führen.
Ob die Renten tatsächlich der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, hängt im Einzelfall von den Bestimmungen des zwischen Deutschland und Kroatien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom 06.02.2006 ab.
Konkrete Einzelfragen beziehungsweise Fragen betreffend die Steuererklärung sollten mit dem zuletzt für Sie zuständigen Finanzamt in Deutschland geklärt werden.
Daneben wird die Identifikationsnummer für die Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung verwendet.
Es wird empfohlen, das vom Bundeszentralamt für Steuern übersandte Schreiben, mit dem die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer erfolgt ist, für etwaige zukünftige Zwecke gut aufzubewahren.
Weitere Informationen zur Steueridentifikationsnummer sind auf dem Portal des Bundeszentralamtes für Steuern abrufbar.
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.