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„Working Holiday“-Programm

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Was versteht man unter dem „Working Holiday“-Programm?

„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay.
Aufgrund der Notwendigkeit innerstaatlicher Implementierungsmaßnahmen ist die Absprache mit Brasilien noch nicht wirksam.

Die Programme sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.

Den Aufenthaltstitel können australische, israelische, japanische und neuseeländische Staatsangehörige bei jeder deutschen Auslandsvertretung oder nach der Einreise bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde beantragen.

Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen.

Koreanische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel ausschließlich bei der Botschaft Seoul, Taiwaner ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen.

Wegen des besonderen Status der Sonderverwaltungsregion Hongkong können die notwendigen Visa ausschließlich beim Generalkonsulat Hongkong beantragt werden. Die Antragsteller müssen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig sein.

Brasilianische Staatsangehörige werden den erforderlichen Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien beantragen können.

Verfahren:

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Visums nach dem „Working Holiday“- Programm eine vorherige Terminvereinbarung unter https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=zagr erforderlich ist.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte zu Ihrem Termin in der der Visastelle der Botschaft. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfasst Ihr mitgebrachtes Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Für die Bearbeitung des Visumantrages wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Ein „Working Holiday“-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich. Wenn Sie bereits früher ein Working Holiday Visum für Deutschland erhalten haben, ist eine Neubeantragung nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 10 Arbeitstagen. Eine rechtzeitige Planung und eine Antragstellung im Herkunftsland wird empfohlen. Antragsteller werden nach abschließender Bearbeitung des Antrages per E-Mail über das Abholdatum benachrichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden.

Antragsunterlagen (Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.):

  • ein vollständig auf Deutsch ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass (gültig für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland)
  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate) mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • Finanzierungsnachweis: Eigenes Bankbuch des Antragstellers, auf dem sich ein Mindestbetrag von umgerechnet 2.000,- EUR befindet
  • Motivationsschreiben und Nachweise/Informationen über den geplanten Aufenthalt in Deutschland
  • polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, nicht übersetzt
  • Lebenslauf (auf Englisch, Deutsch oder Kroatisch)
  • Ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung, die auch Krankenhausbehandlung und Rücktransport in das jeweilige Herkunftsland beinhaltet (Deckungssumme mindestens 30.000 EUR).

Aufgrund der hohen Antragszahlen liegt die Bearbeitungsdauer aktuell zwischen 6 Wochen und 3 Monaten. Eine rechtzeitige Planung und eine Antragstellung im Herkunftsland wird empfohlen.

Antragsteller werden nach abschließender Bearbeitung des Antrages per E-Mail über das Abholdatum benachrichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden.

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