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Besuchs-/Touristenvisum

Artikel

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.

Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier

Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie den Antrag nach Terminvereinbarung persönlich in der Botschaft stellen. Zum Terminportal gelangen Sie hier

Folgende Unterlagen sind vorzulegen (Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.):

Antragsformular, vollständig, leserlich und auf Deutsch ausgefüllt
● gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums), der mindestens zwei leere Seiten enthält, im Original und in Kopie
● zwei aktuelle biometrische Fotos (nicht älter als 6 Monate)
● Reisekrankenversicherung für die gesamte Dauer des beantragten Visums (Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro), gültig für alle Schengen-Staaten, im Original und in Kopie
● für allein reisende Kinder: Zustimmungserklärung und gültige Reisepässe der Eltern zur Einsicht oder offizielle Bescheinigungen, dass die Eltern keinen gültigen Reisepass besitzen.

Reisezweck: Besuch von Verwandten, Freunden, Bekannten

● Einladungsschreiben mit mindestens folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer der eingeladenen Person. Weiterhin: Zeitpunkt und Zweck der Reise, Häufigkeit der Reisen, ggf. Namen von Begleitpersonen. Einladungsschreiben in deutscher Sprache mit Adresse der Privatunterkunft und lesbare Pass-/ Personalausweiskopie des Einladers

Reisezweck: Tourismus

● Hotelreservierung(en), Nachweis zum Transportmittel (Flugtickets, Fahrkarten, Nachweis eigener PKW, Mietwagen)

Finanzierung

● Nachweis über genügend eigene finanzielle Mittel (z. B. Sparbuch, Verdienstnachweise Kontoauszug mit Kontobewegungen mind. der letzten 3 Monate – reine Bankbescheinigungen über den aktuellen Kontostand sind nicht ausreichend) sowie Vorlage der Hotelreservierung oder sonstiger Nachweis über Unterkunft
oder
● Verpflichtungserklärung des Einladers, ausgestellt durch die zuständige Ausländerbehörde, im Original und in Kopie

Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich (jeweils im Original und in Kopie):

bei Unternehmern: Eintragung in Firmenregister
bei Arbeitnehmern: Arbeitsbescheinigung
bei Studenten: Studienbescheinigung und Studienbuch zur Einsicht
bei Schülern: Schulbescheinigung bzw. Bestätigung über Freistellung vom Unterricht
bei Rentnern: Rentennachweis
bei Einreise zur medizinischen Behandlung: Bestätigung des Krankenhauses über
Behandlungstermin/-zeitraum und Kostenübernahme der Behandlung oder Nachweis über
geleistete Vorauszahlung sowie Nachweis über die Finanzierung der Reise- und
Unterkunftskosten

Die Visumgebühr beträgt 90,00 Euro.
Ehegatten von Deutschen und EU-Staatsangehörigen sind von der Gebühr befreit.

Minderjährige müssen bei der Antragstellung von ihren Eltern begleitet werden. Sind nicht beide Eltern bei der Antragstellung persönlich anwesend, muss eine schriftliche Bestätigung des abwesenden Elternteils vorgelegt werden, dass er/sie mit der Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft und der Reise des Kindes nach Deutschland einverstanden ist. Die Unterschrift unter der Vollmacht muss von einer öffentlichen Stelle beglaubigt sein. Die Beglaubigung muss durch eine Apostille bestätigt werden. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, so ist ein Nachweis darüber vorzulegen (z. B. Sorgerechts- bzw. Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde).

In Einzelfällen kann die Botschaft die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständig Anträge nicht abschließend bearbeitet werden können.

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