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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

23.01.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.

Bin ich wahlberechtigt?

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;

sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag bei der Wahlbehörde Ihres letzten innerdeutschen Wohnsitzes. Das Antragsformular finden Sie hier . Frist für die Einreichung des Antrages ist der 02. Februar 2025. Die Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages ist auch als Scan per E-Mail oder Fax möglich.

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html über das Verfahren zur Teilnahme an der Bundestagwahl.

Die Wahlteilnahme für Auslandsdeutsche ist ausschließlich per Briefwahl möglich

Das Grundgesetz sieht vor, dass vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags erfolgen müssen. Die verkürzten Fristen erfordern einen großen Kraftakt aller beteiligten Institutionen inkl. der Wahlbehörden sowie auch bei den Parteien, die sich entsprechend aufstellen müssen. Ein Aufenthalt im Ausland führt immer dazu, dass politische Partizipation in Deutschland schwieriger wird.

Die Bundesregierung hat diese Herausforderungen im Blick und unterstützt deshalb so weit möglich die Wahlteilnahme durch im Ausland lebende Deutsche: Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit der Nutzung des amtlichen Kurierdienstes für den Erhalt und die Versendung von Wahlunterlagen und die Einrichtung von Sonderkurieren. Ihre Wahlunterlagen können somit als Behördenpost vom Wahlamt über die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes an die Botschaft Zagreb gesendet werden.

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:

• Die Wahlbehörden können frühestens ab dem 4. Februar 2025 die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten versenden. Die Versendung der Wahlunterlagen steht am Ende eines zeitlich, eng getakteten Prozesses der Wahlvorbereitung. Eine frühere Versendung ist somit nicht möglich.
• Wenn Sie sich aufgrund der kurzen Fristen für die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges entscheiden, müssen Sie in Ihrem o.g. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis die folgende Anschrift für die Zusendung der Wahlunterlagen angeben:

Vorname und Nachname
Auswärtiges Amt
für Botschaft Zagreb
Kurstraße 36
10117 Berlin

• Im Falle der Kuriermitbenutzung senden Sie bitte eine E-Mail an info@zagreb.diplo.de unter Angabe Ihrer Erreichbarkeiten, sodass die Botschaft Zagreb Sie über den Eingang Ihrer Wahlunterlagen informieren kann.
• Die Abholung der Wahlunterlagen bei der Botschaft Zagreb ist nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.
• Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Abgabe Ihrer ausgefüllten Wahlunterlagen zur Kuriermitbenutzung bei der Botschaft Zagreb ist der 14. Februar, 13:00 Uhr
• Bitte prüfen Sie in Ihrem Einzelfall, ob die Nutzung des kommerziellen Postweges über Zustelldienste wie Hrvatska Pošta, FedEx, UPS etc. zu einer schnelleren Zu- und Rücksendung Ihrer Wahlunterlagen führen könnte.

Bitte beachten Sie, dass bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.

Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen sollten, können Antragsvordrucke auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland

und

- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

Weitere Hinweise finden Sie in dem Merkblatt zur Nutzung des amtlichen Kurierweges

Für Beratungen im Einzelfall und allen weiteren Fragen zur Bundestagswahl steht Ihnen das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Zagreb per E-Mail an info@zagreb.diplo.de oder Telefon unter +385 1 6300 100 zur Verfügung.

Zagreb, den 23. Januar 2025

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb
Tel.: +385 1 6300 100, E-Mail: info@zagreb.diplo.de
www.zagreb.diplo.de

* Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
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