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Visumerteilung an Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland („Vander-Elst“-Visa)
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, deren tatsächliche Geschäftstätigkeit im Sitzstaat liegt, ordnungsgemäß beschäftigte Drittstaatsangehörige, welche ihre Haupttätigkeit in Kroatien ausüben, zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat entsenden.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Botschaft in diesen Fällen ein sogenanntes „Vander-Elst-Visum“ ausstellen. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder einer sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Firmeninterne Entsendungen, d. h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland fallen nicht unter die Vander-Elst-Regelung.
Hinweise für Drittstaatsangehörige die einen langfristigen Aufenthaltstitel in Kroatien besitzen („OSOBA S DUGOTRAJNIM BORAVIŠTEM-EU/LONG TERM RESIDENT-EU)
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (“OSOBA S DUGOTRAJNIM BORAVIŠTEM-EU/LONG TERM RESIDENT-EU) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit.
Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten („OSOBA S DUGOTRAJNIM BORAVIŠTEM-EU/LONG TERM RESIDENT-EU“) eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist vor der Einreise ein Visumverfahren durchzuführen.
Hinweis zu Quotenkräften
Die kroatische Regierung setzt jährlich neu Quoten in Mangelberufen wie z. B. im Bauwesen fest, um eine ausreichende Versorgung des heimischen Arbeitsmarktes mit Facharbeitern sicherzustellen.
Eine Entsendung dieser Quotenkräften mit einem Vander-Elst-Visum nach Deutschland unterläuft die o. g. Bemühungen und wird im Rahmen der Visumerteilung nicht unterstützt.
Für die Erteilung eines Vander-Elst-Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen (Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.):
● Antragsformular, vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben
● aktuelles biometrisches Passfoto
● Reisepass (Original und Kopie der Seite mit den Personendaten; zusätzlich eine Kopie aller Reisepassseiten, die Stempel aufweisen. Der Pass sollte noch mindestens drei Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein)
● Geeigneter Nachweis über die Beschäftigungserlaubnis für Kroatien sowie kroatische Aufenthaltskarte (Original und Kopie)
● Arbeitsvertrag (Original und Kopie)
● Bestätigung des Dienstleistungserbringers, die Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Ordnungsgemäße Beschäftigung des Antragstellers
- Voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland
- Ort des Einsatzes in Deutschland
- Kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll (hierzu ist zwingend der Dienstleistungsvertrag zwischen dem kroatischem Arbeitgeber und dem Auftraggeber in Deutschland, ggf. ergänzt durch Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung vorzulegen)
● 3 aktuelle PDV-Vordrucke, nicht älter als 6 Monate oder einen sonstigen Nachweis der Geschäftstätigkeit der entsendenden Firma in Kroatien in der letzten 3 Monate
● Nachweis über Krankenversicherungsschutz im Bundesgebiet für die Dauer der Entsendung (Europäische Krankenversicherungskarte)
● Im Einzelfall kann die Botschaft die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangen
● Die Gebühr beträgt 75,-- EUR, zahlbar während der Beantragung
Hinweise zum Visumverfahren
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung von „Vander-Elst“-Visa eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Den Antrag müssen Sie persönlich in der Botschaft stellen. Im Visumverfahren festgestellte Falschangaben zu Voraufenthalten können zur Ablehnung Ihres Visumantrags führen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei Wochen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden.