Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Geschäftsvisum

Artikel

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Union die Visumpflicht aufgehoben hat.

Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier

Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie den Antrag nach Terminvereinbarung persönlich in der Botschaft stellen. Zum Terminportal gelangen Sie hier

Folgende Unterlagen sind vorzulegen (Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.):

Antragsformular, vollständig, leserlich und auf Deutsch ausgefüllt
● gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums), der mindestens zwei leere Seiten enthält, im Original und in Kopie
● zwei aktuelle biometrische Fotos (nicht älter als 6 Monate)
● Reisekrankenversicherung für die gesamte Dauer des beantragten Visums (Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro), gültig für alle Schengen-Staaten, im Original und in Kopie

Zum Nachweis des Reisezwecks sind vorzulegen (jeweils im Original und in Kopie):

● Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma bzw. Messe in Deutschland. Falls Ihre Firma Messeaussteller ist: Nachweise über den gebuchten/bezahlten Messestand

Einladungsschreiben müssen mindestens folgende Angaben zum Gast enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses, Zeitpunkt und Zweck der Reise, Häufigkeit der künftigen Einreisen sowie ggf. Namen begleitender Angehöriger (Ehegatten und Kinder), ggf. Erklärung über die Garantie gem. §§ 66, 68 AufenthG (siehe unten: Nachweis zum Lebensunterhalt)

Zum Nachweis des Lebensunterhalts sind vorzulegen (jeweils Original und in Kopie)

● Nachweise, dass Sie selbst über ausreichende Mittel verfügen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
oder
● Erklärung der einladenden Firma gem. §§ 66, 68 AufenthG (siehe oben „Einladungsschreiben“)

Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich (jeweils im Original und in Kopie):

● bei Privatunternehmern in Kroatien: Eintragung in Firmenregister
● bei Arbeitnehmern in Kroatien: Zusage der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, die letzten drei Gehaltsabrechnungen

Die Visumgebühr beträgt 80,00 Euro.

In Einzelfällen kann die Botschaft die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht abschließend bearbeitet werden können.

nach oben