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Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare im Rahmen von Forderungen wegen unbezahlter Parkgebühren
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 9.3.2017 in einem durch das Amtsgericht Pula vorgelegten Einzelfall entschieden, dass Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare im EU-Rahmen nicht gegen Forderungsschuldner geltend gemacht werden können.
Der Fall betraf einen deutschen Staatsangehörigen, der der Betreibergesellschaft „Pula-Parking“ die Bezahlung einer Parkgebühr von umgerechnet ca. 13,-€ aus dem Jahr 2011 schuldete.
Anders verhalte es sich dagegen, so das Gericht, bei Vollstreckungsbescheiden kroatischer Gerichte.
Diese seien im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sehr wohl durchsetzbar.
Der Beschluss des EuGH ist unter folgendem Link auch in deutscher Sprache veröffentlicht:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.