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Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare im Rahmen von Forderungen wegen unbezahlter Parkgebühren

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 9.3.2017 in einem durch das Amtsgericht Pula vorgelegten Einzelfall entschieden, dass Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare im EU-Rahmen nicht gegen Forderungsschuldner geltend gemacht werden können.

Der Fall betraf einen deutschen Staatsangehörigen, der der Betreibergesellschaft „Pula-Parking“ die Bezahlung einer Parkgebühr von umgerechnet ca. 13,-€ aus dem Jahr 2011 schuldete.

Anders verhalte es sich dagegen, so das Gericht, bei Vollstreckungsbescheiden kroatischer Gerichte.

Diese seien im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sehr wohl durchsetzbar.

Der Beschluss des EuGH ist unter folgendem Link auch in deutscher Sprache veröffentlicht:

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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