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Studieren in Deutschland

Vor dem Sitz der Westfälischen Wilhelms-Universität, die in einem Fürstbischöflichen Schloss untergebracht ist, sitzen die Studierenden auf einer großen grünen Wiese.

Sitz der Westfälischen Wilhelms-Universität im Fürstbischöflichen Schloss, Münster, © dpa

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Zur Studienaufnahme in Deutschland sind nachweisbar gute Deutschkenntnisse erforderlich. Die Unterrichtssprache an deutschen Universitäten ist in der Regel Deutsch.

Bei internationalen Studiengängen, in denen die Lehrveranstaltungen in der Regel auf Englisch abgehalten werden, wird seitens der Hochschulen ein Nachweis der Englischkenntnisse verlangt (z. B. durch TOEFL-Test oder Äquivalente). Für Informationen sollten zuvor die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen konsultiert werden.

Vor Beginn des Studiums muss die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH“ abgelegt werden. Hiervon befreit sind Studierende, die ihr Abitur in Deutschland oder an einer anerkannten Deutschen Schule in Ausland abgelegt haben oder über ein entsprechendes Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder der Konferenz der Kultusminister Stufe II verfügen.

Sprachkurse zur Vorbereitung auf die DSH werden von den meisten Universitäten angeboten. Für diese Kurse müssen jedoch bereits Deutschkenntnisse vorhanden sein. Die Richtlinien für die DSH sind an allen deutschen Universitäten gleich. Termine für die Sprachprüfung legen die Universität selbst fest. Als Alternative zum DSH können Deutschkenntnisse in Prüfungen des Goethe-Instituts nachgewiesen werden.

Zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule, muss eine Zulassung beim Akademischen Auslandsamt/ International Office der ausgewählten Hochschule beantragt werden. Informationen über die Voraussetzungen für eine Zulassung sind bei dem Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Hochschule erhältlich. In der Anfrage über die Studienmöglichkeiten und Bedingungen an den jeweiligen Hochschulen sollten bereits die persönlichen Voraussetzungen (Zugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, bisherige Studienzeit und Studienleistungen) des Studienbewerbers mitgeteilt werden. Die Adressen der Akademischen Auslandsämter können bei der Botschaft oder beim DAAD oder auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Zulassungsvoraussetzung für Studienanfänger aus Kroatien ist das Zeugnis über die staatliche Matura („svjedodžba o državnoj maturi“), das den direkten Zugang zum Studium aller Fachrichtungen an einer Universität oder Fachhochschule in Deutschland ermöglicht, oder das Zeugnis über die Abschlussprüfung („svjedodžba o završnom radu“) in Verbindung mit der Bescheinigung über die Maturaprüfungen („potvrda o položenim ispitima državne mature“), das grundsätzlich als Qualifikation für ein fachgebundenes Studium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule dient. Die Inhaber eines älteren kroatischen Sekundarabschlusszeugnisses müssen, um zum Studium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule zugelassen zu werden, einen aktuellen Immatrikulationsnachweis für ein akademisches („sveučilišni“) Studium als ordentliche/r („redoviti“) Studierende/r an einer kroatischen Hochschule vorweisen können.

Im Falle der Zulassung zum Studium erhalten die Studienbewerber einen Zulassungsbescheid. Nach Erhalt dieses Zulassungsbescheides kann die Immatrikulation vorgenommen werden. Die Immatrikulation erfordert in aller Regel die persönliche Anwesenheit. Informationsblätter über die Unterlagen, die zur Immatrikulation notwendig sind, können bei den Studentensekretariaten der Hochschulen angefordert oder über die Websites der jeweiligen Hochschule abgerufen werden.

Ausführliche Informationen über das Leben und Studieren in Deutschland sind beim DAAD erhältlich.

Weiterführende Informationen

Goethe-Institut Kroatien

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

International Programmes in Germany

TestDaF - Test Deutsch als Fremdsprache

Studien- & Berufswahl

Studienkollegs in Deutschland - Studienvorbereitung für Ausländer

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Deutscher Bildungsserver

Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse - anabin

uni-assist - Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber

Hochschulkompass

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