Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Zoll

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden, wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaates. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen.
Grundsätzlich können Waren, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, abgabefrei mitgeführt werden.
Die Menge der Zigaretten, die aus Kroatien nach Deutschland eingeführt werden darf, ist auf 800 Stück beschränkt.
Nähere Informationen bis zu welchen Mengen ansonsten eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird finden Sie auf der Website der deutschen Zollverwaltung.
Weitere Informationen über die Einschränkungen im Reiseverkehr innerhalb der EU finden Sie unter dem folgenden Link
Alle zollrechtliche Fragen bezüglich Einfuhren nach Deutschland beantworten auch die Auskunftsstellen der deutschen Zollverwaltung: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/kontakt_node.html