Visabearbeitung der Botschaft aufgrund Einreisebeschränkungen stark eingeschränkt
Aufgrund der bestehenden Einreisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Eindämmung von COVID-19 kann die Botschaft derzeit grundsätzlich keine neuen Visumanträge bearbeiten. Annahme und Erteilung erfolgen deswegen nur ausnahmsweise, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller darlegen kann, dass zwingende Gründe vorliegen, die eine der vorgesehenen Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen rechtfertigen.
Gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 11. Juni 2020 sollen ab dem 1. Juli 2020 von den Einreisebeschränkungen zusätzlich folgende Personengruppen ausgenommen sein, die dementsprechend ab sofort wieder Visumanträge stellen können:
- Familienangehörige von Bürgerinnen oder Bürgern der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder sowie von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, unabhängig davon, ob sie an ihren Wohnort zurückkehren;
- Studenten; und
- Hochqualifizierte Arbeitskräfte, deren Arbeitskraft aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann.
Hinweis: Eine Erteilung von Visa an die vorgenannten Personen kann erst erfolgen, nachdem die EU-Mitgliedstaaten die vorgenannten Empfehlungen der EU-Kommission umgesetzt haben.
Die Botschaft wird hier umgehend informieren, wenn sich an dieser Situation weitere Änderungen ergeben.