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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Am 01.01.2024 wurde ein neues Pass- und Personalausweisgesetz eingeführt. Der Kinderreisepass mit der Gültigkeit von 1 Jahr wurde zu diesem Datum abgeschafft.

Statt eines Kinderreisepasses kann ab dem 01.01.2024 für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren beantragt werden.

Nachstehend finden Sie alle Informationen zur Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises sowie Antragsformulare zum Herunterladen.

Pass- und Personalausweisanträge müssen persönlich bei der Botschaft in Zagreb gestellt werden. Minderjährige Pass- oder Personalausweisbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen/auszufüllen:

• vollständig und gut lesbar ausgefülltes Antragsformular (auch in der Botschaft erhältlich):

Antrag für volljährige Antragstellerinnen und Antragsteller bzw. für Personalausweisbewerber/innen über 16 Jahre

Antrag für Minderjährige

Antrag auf Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis/vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass

• ein biometriefähiges Passfoto - siehe Fotomustertafel

• bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
• Geburtsurkunde des/r Antragstellers/in (sofern es sich nicht um eine deutsche Urkunde handelt, muss sie grundsätzlich auf internationalem Vordruck ausgestellt sein)
ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und/oder Heiratsurkunde
ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde
ggf. Bescheinigung über die Namensführung
ggf. weitere Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit (z.B.Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde)
ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. „Rješenje Ministarstva unutarnjih poslova o primitku u hrvatsko državljanstvo“)
ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
• Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie dort jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz hatten)
• Anmeldebescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis für Kroatien

Für minderjährige Antragsteller sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

• Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten
• Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde der Eltern
• Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
ggf. Nachweis des Sorgerechts durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Bitte legen Sie alle Urkunden im Original oder als beglaubigte Kopie vor.

Allgemeine Hinweise

Deutsche Reisepässe (sog. „ePässe“) und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.

Eine Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen ist nicht möglich.

Mit Inkrafttreten des Passgesetzes vom 01.11.2007 können minderjährige Kinder nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.

Bitte beachten Sie, dass der Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe und Personalausweise beträgt etwa 6 Wochen; Anträge auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden i. d. R. am selben Tag bearbeitet. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der zuständigen Passbehörde einholen muss, sofern kein (ausschließlicher) Wohnsitz in Kroatien besteht.

Die Gebühren können in bar oder per internationaler Kreditkarte (Visa oder Mastercard) entrichtet werden.

Eine Übersicht der Bearbeitungszeiten, Gültigkeitszeiträume und Gebühren finden Sie hier

Der neue Pass oder Personalausweis kann persönlich bei der Passstelle abgeholt werden. Im Einzelfall kann zur Abholung des Passes oder Personalausweises auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Darüber hinaus kann der Pass oder Personalausweis als Einschreiben an Ihre Adresse innerhalb Kroatiens übersandt werden. Für die Übersendung sind bei Antragstellung Portoauslagen i. H. v. 3 EUR zu entrichten.

Eine Antragstellung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Telefonisch ist die Passstelle unter der Nr. +385 1 6300 140 erreichbar.

Wer kann einen Personalausweis beantragen?
Einen Personalausweis kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes beantragen. Deutsche mit Wohnsitz oder überwiegendem Aufenthalt in Deutschland sind sogar gesetzlich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Ab welchem Alter kann man einen Personalausweis beantragen?
Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung. Auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragsteller ab 16 Jahren können einen PA eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Sie können den Personalausweis in der Regel 6 bis 8 Wochen nach Antragstellung abholen bzw. sich zuschicken lassen. Sie erhalten dazu eine Mitteilung von uns.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Der Personalausweis ist bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Was kostet der Personalausweis?
Ein Personalausweis, der im Ausland ausgestellt wird, kostet in der Regel 52,80 Euro (unter 24 Jahre) oder 67,00 Euro (über 24 Jahre). Es können evtl. noch ein Zuschlag für Ausstellung außerhalb der Zuständigkeit (13,-Euro) und Auslagen für im Einzelfall erforderliche Telefonate, Briefe, Faxe etc. hinzukommen.

Was kann der neue elektronische Personalausweis?
Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im neuen, elektronischen Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Auf Wunsch können auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.
Bei der Beantragung des Personalausweises wird die eID-Funktion eingeschaltetet. Für Jugendliche unter 16 Jahren darf diese eID-Funktion nicht aktiviert werden.

Was brauche ich zur Beantragung?
Sie brauchen - außer dem Antragsformular - Nachweise zu Ihrer Identität, Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und Ihres aktuellen Wohnsitzes, sowie ein biometrisches Lichtbild. Näheres erfahren Sie unter: Ausstellung von Reisepässen, vorläufigen Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen

Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal

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